HAUSORDNUNG

ALLGEMEINES:
1. Der Gast ist verpflichtet, im Rahmen des Meldegesetzes seine persönlichen Daten sowie meldeschein-relevante Zusatzinformationen wahrheitsgemäß mitzuteilen.

2. Das Boardinghouse stellt für jedes Zimmer mindestens eine Schlüsselkarte zur Verfügung. Bis zu 3 Schlüsselkarten werden dem Gast kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für jede weitere Schlüsselkarte ist das Boardinghouse berechtigt, eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00 pro Karte in Ansatz zu bringen. Der Schlüssel darf nicht an fremde Personen übergeben werden. Der Zimmerschlüssel ist beim Verlassen des Boardinghouse wieder abzugeben.

3. Nicht im Boardinghouse gebuchten Personen ist der Zutritt zu den Zimmern nur nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption gestattet. Das Boardinghouse kann den Zutritt im Einzelfall verwehren. Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.

4. Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. Kinder unter 14 Jahren sind während ihrer Aufenthaltsdauer im Boardinghouse zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen. Für das Verhalten bzw. von Kindern verursachte Schäden und Folgeschäden haften die Erziehungsberechtigten.

5. Bei der Nutzung des für den Gast kostenfreien W-LAN (sofern verfügbar) sind die Bestimmungen des Datenschutzes, des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten. Der Gast ist verpflichtet, keine unzulässigen Maßnahmen vorzunehmen (z. B. Verbreitung von Raubkopien, filesharing). Verstöße sind dem Boardinghouse unverzüglich anzuzeigen. Die Verletzung dieser Pflichten kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

6. Der Gast hat das Zimmer schonend und pfleglich zu behandeln. Gleiches gilt für das Gebäude, Inventar sowie Gemeinschaftseinrichtungen. Schäden, Funktionsstörungen und sonstige Mängel hat der Gast dem Boardinghouse unverzüglich zu melden. Zur Vermeidung witterungsbedingter Schäden sind Türen und Fenster der Zimmer bei Wind, Regen, Schnee oder Frost ordnungsgemäß verschlossen zu halten.

7. Das Parken von Autos und Zweirädern ist im Außenbereich von 7:00 bis 19:00 kostenpflichtig (siehe öffentliche Parkuhr). In der Tiefgarage bitten wir Sie platzsparend zu parken. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten und können bei Verstoß kostenpflichtig entfernt werden. Das Sichern der Abgestellten Fahrzeuge (inkl. Zweiräder) obliegt dem Halter. Snooze Apartments übernimmt keinerlei Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl.

8. Das Boardinghouse ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug des Zimmers) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast des Hauses zu verweisen, wenn der Gast dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen des Boardinghouse schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet.

9. Nachtruhe: Wir bitten und erwarten von allen Gästen sich so zu verhalten, dass andere Gäste und Nachbarn nicht gestört werden. Ab 22:00Uhr ist auf den Zimmern, Fluren und auf dem Außengelände unseres Hauses die Nachtruhe einzuhalten! Die Nichtbeachtung kann seitens unseres Hauses zum sofortigen Hausverbot führen. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Beherbergung und Erstattung der im Voraus gezahlten Leistungen.

10. Haustiere dürfen nur mit Zustimmung des Boardinghouse gehalten/mitgebracht werden. Der Vermieter ist berechtigt, für jedes Haustier pro Tag eine Gebühr in € 8,50 zu berechnen. Ausgenommen hiervon sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

11.Wertgegenstände: Jegliche Art von Wertsachen wie Bargeld, Schmuck etc. sollten im Safe deponiert werden. Das Haus übernimmt bei Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente, mitgebrachte technische Geräte und ähnliches obliegt ausschließlich der Aufsichtsplicht des Gastes. Verlorene oder gefundene Gegenstände bitten wir an der Rezeption zu melden oder abzugeben.

Brandschutz / Fluchtwege

12.Aufgrund von Brandschutzauflagen dürfen im Zimmer keine eigenen mit Strom betriebenen Geräte, z.B. Tauchsieder, Heizgeräte, Bügeleisen genutzt werden. Sollten aufgrund der Nutzung derartiger Geräte Kosten entstehen z.B. für Feueralarm, Beschädigung des Inventars, so haftet der Gast für diese Kosten in vollem Umfang. Diese Regel gilt nicht für Ladegeräte, Laptops und Spielekonsolen. Bügeleisen können an der Rezeption ausgeliehen werden, diese sind jedoch Geprüft und sind von diesem Passus ausgenommen.

13. Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Zimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Boardinghouse das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 350,00 (insbesondere als Ersatz für Reinigungsmaßnahmen) zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Boardinghouse einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

14. Der Gast hat sämtliche Manipulationen der Rauchwarnmelder zu unterlassen (z.B. die Deaktivierung, das Abhängen, die Beschädigung und/oder sonstige Manipulation). Im Falle des Verstoßes gegen vorstehende Verpflichtung hat der Gast dem Boardinghouse sämtliche hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen (§ 280 Abs. 1 S. 1 BGB). Dies gilt insbesondere, wenn durch das widerrechtliche Rauchen (z.B. durch Auslösung der Rauchmelder) oder die Manipulation der Rauchmelder der Feueralarm ausgelöst wird und dem Boardinghouse hierdurch ein Schaden entsteht (z.B. Einsatzkosten der Feuerwehr). Wenn und soweit der Gast durch vertragswidriges Verhalten einen Feuerwehreinsatz verursacht hat, hat er das Boardinghouse zudem von einer etwaigen diesbezüglichen Inanspruchnahme durch die Feuerwehr freizustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einsatzkosten der Feuerwehr sich regelmäßig auf einen Betrag in Höhe von mehreren tausend Euro belaufen können.

15. In den Gemeinschaftsräumen stehen dem Gast Waschmaschinen und Trockner als Service zur Verfügung. Diese Geräte werden auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Gastes benutzt. Der Gast hat die Geräte vor Benutzung gründlich auf Beschädigungen und Rückstande zu überprüfen und dem Boardinghouse im Falle von Beschädigungen oder Fehlfunktionen unverzüglich zu benachrichtigen. Das Boardinghouse haftet nicht für Wäsche, die liegengelassen, gestohlen, verfärbt, auf andere Weise beschmutzt, eingelaufen oder auf andere Weise beschädigt wurde. Nach Benutzung sind die Geräte wieder in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand für die Benutzung durch andere Gäste zu hinterlassen. Die Benutzung dieser Geräte ist kostenpflichtig.

16. Im Brandfall sind die durch Fluraushang bekanntgegebenen Fluchtwege zu benutzen. Die Gäste haben sich am Anreisetag über die Aushänge und die örtlichen Begebenheiten zu informieren. Die Fluchtwege sind frei zu halten. Brandschutztüren sind geschlossen zu halten. Brandschutzanlagen dürfen nicht manipuliert oder missbräuchlich verwendet werden. Es dürfen keine feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffe auf den Zimmern gelagert werden. Im Gebäude darf nicht gegrillt sowie geraucht werden. Im Falle eines Brandes dürfen die Aufzüge nicht benutzt werden. Offenes Feuer in den Zimmern ist nicht erlaubt, auch keine Kerzen oder Teelichter.

17. Weiterhin haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Boardinghouses Gültigkeit – diese stehen Ihnen zur Einsicht unter (bitte klicken Sie hier) zur Verfügung oder können an der Rezeption erfragt werden.

18. Verstöße gegen die Hausordnung, insbesondere die Störung des Hausfriedens, und mutwillige Beschädigung können zu Abmahnungen und zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

19. Änderungen unserer Hausordnung sind jederzeit möglich und an der Rezeption beim Check-In einzusehen.
Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Hause.

Stand: Februar 2025